Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kaufleute und gewerbliche Veranstalter
der
Firma Perry Weishaupt DAWG STOP
gültig ab 01. Januar 2018
Zweck der AGB
In den letzten Jahren unseres Daseins auf dem Streetfoodmarkt haben wir schon einiges erlebt, dass auch unseren Betrieb mehr geschadet hat als genutzt. Darum stellten wir die AGB zum Schutz unserer Firma auf. Diese AGB ist einfach gehalten um Missverständnisse zu vermeiden wenn nichts andres vereinbart wurde.
- Geltungsbereich der AGB
1.1. ist Deutschland, Österreich, Schweiz
1.2. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN Kauf- und Handelsrechts als vereinbart und ist Bestandteil einer jeden Geschäftsbeziehung und eines Vertrages mit der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP.
- Gerichtsstand
2.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Betriebssitz der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP.
2.2. Auch wenn der Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat hat. Firma Perry Weishaupt DAWG STOP ist in diesen Fällen auch berechtigt, an jedem anderen zuständigen Gericht Klage einzureichen.
3.Vertragsschluss für Veranstalter und Geschäftsleute:
3.1. Das deutsche Recht gilt als vereinbart und hat eine generelle Schriftformerfordernis für Aufträge und Verträge über 100 Euro.
3.2. Zu einem Vertrag kommt es ausschließlich nur, wenn der Vertrag von den Vertragspartnern handschriftlich mit einer verantwortlichen Unterschrift Unterzeichnet wurde. Paraphen haben keine Gültigkeit.
3.3. Einseitig elektronisch bestätigte Vorabverträge der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP, wie Anmeldungen, vorläufige Zusagen usw. sind nur bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn gültig und müssen dann von Firma Perry Weishaupt DAWG STOP nicht mehr eingehalten werden, sollte kein vom Veranstalter handschriftlich unterschriebener Vertrag im Original vorliegen. Es besteht ab diesem Zeitpunkt keine Verpflichtung für Firma Perry Weishaupt DAWG STOP den Termin wahrzunehmen und/oder etwaige Zahlungen wie im Vorabvertrag, für Standplatzmieten samt Nebenkosten und Ausfallkosten zu bezahlen. Abweichend von dieser Regelung, darf der Veranstalter das unterschriebene Dokument per Fax oder Email in PDF Format zur Frist- und Antrittswahrung voraus senden. Es entbindet jedoch nicht von der postalischen Zustellung des Originals.
3.4. Vorausgegangene Zusagen der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP bei denen es unter Einigungsmangel leidet, sind Ungültig, besitzen keine Rechtskraft und keine Rechtsverbindlichkeit.
Punkt 3.5. konkludentes Handeln, gültig ab dem 11.02.2018
3.5. Ein Ausstellervertragsabschluss und Akzeptanz der AGB der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP kommt durch konkludentes Handeln des Veranstalters zustande, wenn es versäumt wurde einen schriftlichen Ausstellervertrag für die Veranstaltung anzufertigen, die Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP den Termin am Veranstaltungstag wahr nimmt, den zugewiesenen Platz zum Verkauf seiner Produkte ungehindert vom Veranstalter einnehmen kann und eingenommen hat. Durch das konkludente Handeln des Veranstalters, Zugang zum Veranstaltungsplatz und den Aufbau des Verkaufsstandes ungehindert zuzulassen, gilt dann diese AGB der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP automatisch als vom Veranstalter akzeptiert.
- Änderungen an Vertragsinhalten:
4.1. Änderungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform.
- Widerrufsrecht des Veranstalters und ihre Folgen:
5.1. Der Veranstalter hat das Recht bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Veranstaltung abzusagen ohne in Schadenersatz genommen werden zu können. Sollten seitens der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP Zahlungen zur Veranstaltung für Standplatzmieten samt Nebenkosten bezahlt worden sein, sind diese zu 100% zurück zu erstatten.
5.2. Sollte der Veranstalter bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen, gilt als vereinbart, dass Firma Perry Weishaupt DAWG STOP, ein Anrecht auf Ausgleichszahlung zum entgangenen Gewinn zu einem geringen Tagessatz von 300 Euro hat. Sollten seitens der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP Zahlungen zur Veranstaltung für Standplatzmieten samt Nebenkosten bezahlt worden sein, sind diese zu 100% zurück zu erstatten.
5.3. Sollte der Veranstalter bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen, gilt als vereinbart, dass Firma Perry Weishaupt DAWG STOP, seinen Schaden für vorausbestellte verderbliche Waren und Rohstoffe für die Veranstaltung, entschädigt wird. Ebenfalls wird eine Ausgleichszahlung zum entgangenen Gewinn zu einem geringen Tagessatz von 300 Euro fällig. Sollten seitens der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP Zahlungen zur Veranstaltung für Standplatzmieten samt Nebenkosten bezahlt worden sein, sind diese zu 100% zurück zu erstatten.
- Stromlieferung seitens Veranstaltern und dessen Kosten
6.1. Wir arbeiten generell mit einem Zuleitungsquerschnitt von 2,5mm², einer 3 Phasen Stromverteilung, FI Schutzschaltung und digitalem Stromzähler am und im Truck. Unsere Ausrüstung beinhaltet auch diverse Adapterkabel die es ermöglichen von einer 220V Schukosteckdose mit 16A Absicherung gespeist zu werden. Unser durchschnittlicher Verbrauch liegt bei ca. 1,5 KW/h. Somit gilt als vereinbart :
6.2. Ist eine Stromlieferung von der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP beim Veranstalter gebucht, darf der Übergabepunkt, bei einem Kostenfaktor von pauschal 20 Euro Netto für die Bereitstellung des Anschlusses, nicht weiter entfernt sein als 30m vom Truck. Der Anschlusspunkt muss bzgl. Leiterlänge, -querschnitt und Ansteckmöglichkeit, nach den VDE Vorschriften ausgelegt sein.
6.3. Ist eine Stromlieferung von der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP beim Veranstalter, bei einem Kostenfaktor von pauschal über 20 Euro bis maximal 40 Euro Brutto für die Bereitstellung des Anschlusses gebucht, darf der Übergabepunkt, nicht weiter entfernt sein als 5m vom Fahrzeug. Der Anschlusspunkt muss bzgl. Leiterlänge, -querschnitt und Ansteckmöglichkeit, nach den VDE Vorschriften ausgelegt sein.
6.4. Alle Zuleitungen müssen bis zum Anschlusspunkt mit einem Mindestleiterquerschnitt von 2,5mm² ausgelegt sein. Ist dies nicht der Fall kann die Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP nicht in Haftung genommen werden. Die Schadenersatzverpflichtung im Schadenfall an unserem sowie fremden Eigentum liegt dann beim Veranstalter.
6.5. Bei Schäden an Fahrzeug, Arbeitsgerät, Ausfall, Gesundheit an Leib und Leben, die der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP und dessen Erfüllungsgehilfen, durch vertragswidrige Umstände des Veranstalters dessen Erfüllungsgehilfen und Stromlieferanten verursacht worden sind, haftet der Veranstalter vorab in vollem Umfang. Dieser übernimmt dann die weiteren Ermittlungen um Schadenersatzforderungen an den Verursacher zu stellen. Die Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP ist somit Schadfrei zu halten. Ausgenommen sind Schäden die nachweislich durch Naturkatastrophen verursacht worden sind.
- Standplätze auf Veranstaltungen:
7.1. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen das die Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP mit seinem Arbeitsgerät auf befestigtem Boden stehen kann ohne Schäden am Fahrzeug davon zu tragen. Dies gilt auch für die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände bis zum endgültigen Standplatz.
7.2. Tätigkeiten auf den Veranstaltungsplätzen die für den Betrieb Perry Weishaupt DAWG STOP Betriebsfremd sind werden aus versicherungstechnischen Gründen nicht verrichtet. Ausnahme ist das Besenrein machen des Standplatzes, im 3m Umkreis des Standplatzes.
7.3. Kommt ein Veranstalter auf die Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP zu und fragt an ob wir auf seiner Veranstaltung unsere Produkte anbieten könnten oder wollen, gilt die als Bestellung mit anschließendem Auftrag unseres Angebotes zu unserer Dienstleistung. Somit gibt es keine Standplatzmiete und/oder Umsatzbeteiligung für den Veranstalter.
- vereinbarte Standplatzmiete:
8.1. Ist es zu einer Standplatzmietenvereinbarung gekommen, hat die Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP das Recht, bei einem zu geringen Umsatz (Standplatzmiete netto x 4) und um Kostendeckend zu Arbeiten, die Differenz zu einer Mindestumsatzgarantie vom Veranstalter zu fordern.
8.1.1. Die Mindestumsatzgarantie wird mit dem Faktor 3,36 des Standplatzmietenbruttobetrages multipliziert. Somit ergäbe sich bei einer Standplatzmiete von 100 Euro brutto eine Umsatzgarantie von 336 Euro brutto.
9.vereinbarte Umsatzbeteiligung:
9.1. Eine Umsatzbeteiligung gilt nicht als Standplatzmiete.
9.1.1.Eine vereinbarte Umsatzbeteiligung gilt als Gestattung zum Verkauf von Speisen und Getränken auf dem Platz des Veranstalters, ohne Anspruch auf Standplatzmiete.
9.2. Für eine vereinbarte prozentuale Umsatzbeteiligung zur Veranstaltung gilt als vereinbart, dass eine Gutschrift mit den explizit ausgewiesenen und tatsächlich eingenommenen Einnahmen seitens der Fa. Perry Weishaupt DAWG STOP ausgestellt wird.
9.2.1. Eine Kostenrechnung seitens des Veranstalters wird nicht akzeptiert.
9.3. Zur prozentualen Umsatzbeteiligung gilt als vereinbart, dass nur Beträge, die tatsächlich umgesetzt wurden, wie Nettoumsatz, Regelsteuersatz 19% und/oder verminderter Steuersatz 7% in die Berechnung einfließen und nur so weiter gegeben werden.
9.3.1. Eine Steuersatzwandelung wird nicht vorgenommen.
- Personaltoiletten auf Veranstaltungen
10.1. Gesetzlich vorgeschriebene Personaltoiletten gemäß den Hygienevorschriften in Deutschland sind gleichbedeutend mit Toilettenanlagen für das Personal getrennt von Toilettenanlagen für die Veranstaltungsbesucher und sind vom Veranstalter zu stellen.
11.Salvatorische Klausel
11.1. Sollten einzelne Regelungen in diesen AGB oder Besonderen Bedingungen de jure nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Änderungen der AGB
12.1. Es ist der Firma Perry Weishaupt DAWG STOP vorbehalten jederzeit die AGB zu ändern. Verantwortlich für die Einsicht der AGB ist der Kunde selbst.
12.2. Die AGB ist öffentlich auf der betrieblichen Website bekannt gegeben, ist jederzeit einsehbar und als PDF Dokument ausdruckbar.
12.3. Als Stichtag gilt die jeweilige Bekanntgabe in Verbindung mit der Auftragannahme bzw. der Zeitpunkt des Vorvertrages. Die jüngste Neuerung wird mit Wirksamkeitsdatum versehen.
12.3.1. Die ältere und abgelöste Fassung der AGB bleibt zur Einsicht für etwaige Fragen, für ein Jahr nach der Ablösung veröffentlicht.
(Stand : 01. Januar 2018)